Über uns

Der Motocross Club Kronast wurde 2005 offiziell gegründet und als Verein eingetragen. Es gab vor dieser Zeit natürlich schon einige Crosser, die im kleinen Rahmen diesen Sport und die damit verbundene Gemeinschaft betrieben.

Der Sport steht im Vordergrund, natürlich widmen wir uns auch dem "Vereinsleben". Mit dem Engagement und der Mithilfe aller Mitglieder schaffen wir es, Fahrer und vor allem die Jugend bestmöglich zu unterstützen.

Als Veranstalter von Hobby Cup Rennen haben wir uns einen Namen in der MX Szene gemacht, auf den wir sehr stolz sind. Darüber hinaus versuchen wir den Kontakt zu anderen Vereinen, Veranstaltern, zu Gewerbe und Wirtschaft und natürlich zu den MX Sportlern zu verbessern und pflegen.

Um unseren Sport zu bereichern, sind wir immer auf der Suche nach dem richtigen Grundstück um eine Trainingsmöglichkeit bieten zu können.

Jeder, egal ob jung oder alt, ob Fan, Sponsor, Unterstützer oder Fahrer ist bei uns herzlich willkommen!

 

Ich will Mitglied beim MSC Kronast werden!

 Fahrer Datenblatt

Vereinsordnung

Allgemeine Daten

Zuständigkeit: Bezirkshauptmannschaft Freistadt
ZVR-Zahl 599613371 (Online-Abfrage)

 

Vereinsdaten

Name: MSC Kronast
Sitz: Grünbach bei Freistadt
Entstehungsdatum: 4.4.2005

 

Zustellanschrift:

Unterrauchenödt 11

4264 Grünbach bei Freistadt

E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 Tel. Nr.  +43 664 4398014  
Bankverbindung: Raiffeisenbank Region Freistadt
BIC: RZOOAT2L110
IBAN: AT21 3411 0000 0242 5213

 

Statutenmäßige Vertretungsregelung

Nach § 13 vertritt der / die Obmann / Obfrau den Verein nach außen.

Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des / der Obmanns / Obfrau und des Schriftführers / der Schriftführerin, in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des / der Obmanns / Obfrau und des Kassiers / der Kassierin.

Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von diesen genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden.

Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des / der Obmanns / Obfrau, des Schriftführers / der Schriftführerin oder des Kassiers / der Kassierin ihre Stellvertreter / innen.